Vorteile

Die Vorteile einer Mitgliedschaft im Limited-Verband liegen auf der Hand: Welcher Limited-Gründer hätte nicht schon vergeblich nach kompetenter juristischer Unterstützung gesucht oder bei seiner Gründungsfirma viel Zeit in der Warteschleife der Telefonberatung verbracht, ohne letzten Endes ein zufrieden stellendes Ergebnis zu erhalten?

Genau hier möchte der Limited-Verband ansetzen und Ihnen eine zeitnahe, kompetente und effektive Unterstützung bieten. Als Verbandsmitglied erhalten Sie von zertifizierten, kompetenten Fachberatern die Beantwortung Ihrer Fragen sowie auch die auf Ihren persönlichen Fall konkret zugeschnittene Unterstützung, insbesondere auf juristischer und steuerberatender Ebene. Dabei ist es unerheblich, welches Rechtsgebiet in Ihrem Fall betroffen ist, da es zu den vordringlichen Aufgaben des Verbands gehört, für alle beratungsrelevanten Gebiete ausgewiesene Fachleute aus dem Netzwerk des Verbands zur Verfügung zu haben. Sie haben die Gelegenheit der telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme, aber auch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Fachberater ist selbstverständlich möglich. Hierfür stehen speziell flächendeckende bundesweit eingerichtete Informations-Standorten mit entsprechendem Beraterpool zur Verfügung.

Folgende Informations-Standorte bestehen:

  • Hamburg
  • Berlin
  • Hannover
  • Ruhrgebiet
  • Wiesbaden
  • Stuttgart
  • München
  • Dresden

Die Verbandsmitglieder erhalten selbstverständlich regelmäßige Mitgliederinformationen insbesondere aus aktuellem Anlass wie z.B. bei Rechtsprechungsänderungen zum Thema Limited. Weiterbildung wird durch attraktive Seminarangebote unterstützt.

Hinzu kommt, dass der Verband jedem Mitglied pro Jahr eine kostenfreie Beratung im Zeitumfang einer Stunde gewährt. Zusätzliche Beratungsleistungen werden mit einem deutlich unter dem üblichen Rahmen von 200,00 bis 300,00 Euro im Schnitt liegenden Stundesatz von 150,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu jeder rechtlichen Frage und jeder rechtlichen Angelegenheit kurzfristig einen Juristen zu erreichen und Unterstützung zu erlangen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Verbandsmitglieder zum einen nicht viel Zeit in die Suche nach einem versierten Rechtsanwalt investieren müssen und dann nicht einmal sicher sind, ob der von Ihnen konsultierte Jurist überhaupt die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat. Dies wurde bereits im Vorfeld durch den Verband umfassend geprüft, denn nur nachgewiesen kompetente Fachleute werden zu den Beraterpools zugelassen.

Aktuelle Informationen zur Limited, Rechtsformen in Deutschland, Urteilen zum Handelsregister, dem Limited-Verband und vielem mehr.Aktuell:

Keine Zwangslöschung der Zweigniederlassung wegen Vermögenslosigkeit (20.04)
Zuständigkeit bei Streitigkeiten über die Abberufung eines Gf. der Ltd. & Co. KG (01.06)
Eine fatale Kaffeefahrt oder Haftungsfallen in der UG I (17.03)

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